Der Verband freut sich über neue Mitglieder und lädt alle Slavisten und Slavistinnen, die die Bestimmungen der Satzung (pdf) erfüllen, zur Mitarbeit ein!
Fristen: Anträge auf Aufnahme in den Verband können jederzeit gestellt werden. -- Neue Mitglieder, die dem Verband innerhalb der letzten sechs Wochen vor der Jahresversammlung beitreten, verzichten damit auf eine laut Satzung (§8 Abs. 5) fristgerechte Ladung.
Antragsform: Anträge müssen schriftlich (per Post) an den/die Vorsitzende(n) des Verbandes gerichtet werden. Bitte verwenden Sie dazu das Antragsformular (Word-Format) und fügen Sie die erbetenen Nachweise/Informationen bei.
Aufnahmeverfahren: Eingegangene Aufnahmeanträge werden dem Vorstand des Verbandes umgehend zur Kenntnis gegeben. Sofern danach nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhoben wird, tritt der Aufnahmeantrag bei Vorliegen der Voraussetzungen in Kraft. Die Aufnahme in den Verband wird dem Mitglied schriftlich (elektronisch) bestätigt und ab diesem Zeitpunkt gültig.
Kommunikation: Da wesentliche Teile der Kommunikation im Verband elektronisch abgewickelt werden, ist die Angabe einer Email-Adresse obligatorisch, ebenso die Angabe einer Postanschrift (z.B. für die Zusendung des gedruckten Bulletins).
Jahresbeitrag: Anträge, die nicht gleichzeitig auch eine Bankeinzugsermächtigung für den jeweils gültigen Jahresbeitrag (derzeit 50 EUR, ermäßigt 25 Euro) enthalten, können nicht bearbeitet werden. "Haushaltsjahr" des Verbandes ist das Kalenderjahr. Unabhängig vom Datum des Beitrittes ist der Jahresbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Für Mitglieder ohne eigenes Einkommen reduziert sich der Jahresbeitrag um 50% nach entsprechender Mitteilung an den Kassenwart.
Datenschutz: Mit dem Aufnahmeantrag geht die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der mitgeteilten Daten einher. Der Verband benutzt diese Daten nur verbandsintern und nur für Aufgaben, die dem Zweck des Verbandes entsprechen. Gespeicherte Daten werden weder nach außen weitergegeben noch veröffentlicht oder Dritten zur Verfügung gestellt.